Mitgliedsbeiträge Drucken
Geschrieben von: Dirk Müller   
Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 17:37 Uhr

(ab 01.01.2018)

Mitglied Passiv
Hauptverein monatlich
Mitglied Aktiv
Hauptverein monatlich
Zusätzlicher Sonderbeitrag
Tennisabteilung monatlich

Einzelperson, Erwachsene

 

7,00 Euro 9,00 Euro 4,50 Euro
Jugendliche ab 15 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige

 

3,50 Euro 4,50 Euro 3,00 Euro
Kinder bis 14 Jahre

 

3,00 Euro 3,50 Euro 2,00 Euro
Rentner 5,50 Euro 7,00 Euro 2,00 Euro

Familienbeitrag
Kinder unter 18 Jahre, bzw. Kinder über 18 Jahre, die kein eigenes Einkommen haben sind kostenfrei, wenn beide Eltern Mitglied sind und Einzelbeitrag zahlen

 

 

7,00 Euro
je Partner

 

 

9,00 Euro
je Partner

 

3,50 Euro
je Partner

Ehrenmitglieder/Sonderbeitrag

6,50 Euro (Einzelbeitrag)

5,50 Euro (je Partner)


Ab sofort haben bei uns im Verein Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) die Möglichkeit, als Mitglied 3 Monate beitragsfrei an den angebotenen sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Nach drei Monaten ab Eintrittsdatum wird der Beitrag per Lastschrift eingezogen oder die schriftliche Kündigung ist möglich. (Die Mitgliedschaft ist aus versicherungstechnischen Gründen notwendig.)

Die Beiträge können jährlich bzw. halbjährlich gebucht werden. Für Mitglieder der Tennis-Abteilung nur jährlich, jeweils bis zum 15.02.

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zum 31.12. des Jahres erfolgen. Dazu ist die Kündigung mindestens vier Wochen vorher schriftlich an die Geschäftsstelle des SuS Veltheim e.V., Zur Lüchte 10, 32457 Porta Westfalica zu senden.

Zu den Beiträgen des Hauptvereins können u.U. noch Sonderbeiträge für Sonderleistungen anfallen (z.B. Sondertraining in speziellen Sportarten).

Für Mitglieder der Tennis-Abteilung können ggf. gemäß Beschlüssen der Abteilungsversammlung weitere Sonderbeiträge für nicht geleistete Arbeitsstunden bzw. für Trainerstunden anfallen.

Freiwillige "Sonderbeiträge" von Mitgliedern in beliebiger Höhe sind jederzeit möglich und werden vom Verein als Spende verbucht. Dafür wird ein abzugsfähiger Zuwendungsbescheid ausgestellt.