Information zur Umstellung auf IBAN und BIC im Rahmen der SEPA-Einführung |
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Geschrieben von: Gerda Mohs | ||||||||||||||||||||||||
Samstag, den 17. August 2013 um 08:32 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Vereinsinformation des SuS Veltheim zum europäischen Standard (SEPA) im Zahlungsverkehr (Lastschriften) Bankverbindung: Volksbank Minden eG Bankleitzahl 490 603 92 BIC GENODEM1MND IBAN DE04 4906 0392 0905 4443 00 Vereins-Gläubiger-Identifikationsnummer: DE25ZZZ00000329416 (für alle Beitragsabbuchungen) Mandatsreferenz: jeweils die Mitgliedsnummer im Verein
Beiträge Beitragsregelung ab dem 01.01.2011 (gemäß der Jahreshauptversammlung vom 21.01.2011)
Ab dem 01.01. 2014 werden die Mitgliedsbeiträge halbjährlich oder jährlich jeweils zum 1. eines Monats (die Abbuchungs-Termine richten sich nach den Eintrittsdaten) mit SEPA-Basis-Lastschriften für wiederkehrende Leistungen mit Nennung der Vereins-Gläubiger-Identifikationsnummer und der jeweiligen Mandatsreferenz eingezogen. Als Datum der Umdeutung der vorliegenden Einzugsermächtigungen in die SEPA-Lastschriftenmandate gilt der 01.01.2014. Zu den sich nach dem jeweiligen Eintrittsdatum ergebenen Abbuchungsterminen sind auf dem Abbuchungskonten die fälligen Mitgliedsbeiträge bereit zu halten. Zukünftig ist es weiterhin erforderlich, dass neben den Eintrittserklärungen in den Verein auch SEPA-Lastschriftmandate der neu eintretenden Mitglieder für die Einzüge der Beiträge erforderlich sind. Dafür bitte IBAN und BIC bereit halten. Für alle bisherigen Vereinsmitglieder besteht kein Handlungsbedarf bezüglich IBAN und BIC. Der Verein Übernimmt die Umstellung auf SEPA. Tipp: IBAN und BIC sind auf dem Kontoauszug oder auf der Rückseite der EC-Karte vermerkt.
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