TT - Änderung der Wettspielordnung 2015/16 |
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Tischtennis -
News
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Dienstag, den 16. Juni 2015 um 09:14 Uhr |
Der Verbandstag des WTTV hat am 14.6.2015 über insgesamt 45 vorliegende Anträge beraten. Viele
davon betreffen die Satzung und die Rechts‐ und Verfahrensordnung, sind also für den Sportbetrieb
eher von untergeordneter Bedeutung. (Gleichwohl werden Sie selbstverständlich über alle Beschlüsse zu
gegebener Zeit und in angemessener Form informiert.)
Es gibt freilich auch Beschlüsse, die für jeden Verein so wichtig sind, dass sie ein Informationsschreiben
wie dieses hier geradezu herausfordern. Hier die wirklich wichtigen Änderungen im Überblick, versehen
mit kleinen Anmerkungen und Hinweisen.
Infoblatt WO-Änderungen 2015
Wettspielordnung DTTB und Info Mannschaftsführer
Der Vermerk G5 wurde bisher Spielern zugeteilt, die in zwei aufeinanderfolgenden Halbserien an
keinem Meisterschaftsspiel ihres Vereins teilgenommen haben. Die vorgenommene Änderung sieht
nun eine Verkürzung des maßgeblichen Zeitraumes auf nur noch eine einzige Halbserie vor. Sie gilt
ab der Mannschaftsmeldung für die Rückrunde der Saison 2015/16. Betroffen werden dann alle
Spieler sein, die in der Vorrunde nicht eingesetzt wurden.
Um zu vermeiden, dass es auch Spieler trifft, die völlig unerwartet eine Halbserie fehlen (z. B.
wegen Auslandsaufenthalts, Verletzung oder Krankheit), erfolgt bei der Zuteilung des G5‐Vermerks
ein Rückblick auf die vorangegangene Halbserie. Wenn der Spieler dort mindestens vier
Mal eingesetzt wurde, gibt es keinen G5‐Vermerk. Auf diese Weise sollen Spieler, die bisher
zuverlässig zur Verfügung standen, geschützt werden.
Die wohl wichtigste und weitreichendste Änderung betrifft die Ersatzgestellung. Spieler aus unteren
Mannschaften dürfen nun beliebig oft in jeder oberen Mannschaft als Ersatzspieler mitwirken, sofern
sie dort einsatzberechtigt sind.
Diese Neuregelung wird eine Vielzahl von Personalproblemen lösen – von den Tücken der bisherigen
Regelung und zahlreichen darauf basierenden Spielwertungen mal abgesehen.
Man darf bei dieser neuen Freizügigkeit nicht vergessen, dass fünfmaliges Fehlen in der
eigenen Mannschaft weiterhin Folgen hat. Ersatzgestellungen werden ja nicht mitgerechnet.
So kann es durchaus geschehen, dass ein Spieler häufig als Ersatz in höheren Mannschaften,
aber nie als Spieler in seiner eigenen Mannschaft mitwirkt. Er würde dann nach dem fünften
Fehlen nicht mehr zur Sollstärke beitragen, was höchst ärgerlich wäre angesichts der offensichtlichen
Spielbereitschaft. Sie müssen also unbedingt dafür sorgen, dass fünfmaliges Fehlen
verhindert wird.
Die Neuregelung wird möglicherweise Auswirkungen auf Ihre Mannschaftsmeldung haben.
Da diese fast verbandsweit noch bis zum 21.6.2015 läuft, steht ein vereinsseitigen Änderung
nichts im Wege. Im Vorfeld des Beschlusses wurde zuweilen spekuliert, die Änderung könne
auch zur Meldung weiterer Mannschaften führen. Ich habe da Zweifel, bin aber sehr sicher,
dass sich kein Kreis der Meldung einer zusätzlichen Mannschaft in der 3. Kreisklasse – auch
nach Meldeschluss – verschließen wird.
- Mädchen/Schülerinnen dürfen nun auch in Jungen‐/Schülermannschaften bis zur Bezirksliga gemeldet
und eingesetzt werden.
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