Anmelden
 
Archiv
TT - Änderung der Wettspielordnung 2015/16 PDF Drucken E-Mail
Tischtennis - News
Dienstag, den 16. Juni 2015 um 09:14 Uhr

Der Verbandstag des WTTV hat am 14.6.2015 über insgesamt 45 vorliegende Anträge beraten. Viele davon betreffen die Satzung und die Rechts‐ und Verfahrensordnung, sind also für den Sportbetrieb eher von untergeordneter Bedeutung. (Gleichwohl werden Sie selbstverständlich über alle Beschlüsse zu gegebener Zeit und in angemessener Form informiert.)

Es gibt freilich auch Beschlüsse, die für jeden Verein so wichtig sind, dass sie ein Informationsschreiben wie dieses hier geradezu herausfordern. Hier die wirklich wichtigen Änderungen im Überblick, versehen mit kleinen Anmerkungen und Hinweisen.

Infoblatt WO-Änderungen 2015
Wettspielordnung DTTB und Info Mannschaftsführer
  • Der Vermerk G5 wurde bisher Spielern zugeteilt, die in zwei aufeinanderfolgenden Halbserien an keinem Meisterschaftsspiel ihres Vereins teilgenommen haben. Die vorgenommene Änderung sieht nun eine Verkürzung des maßgeblichen Zeitraumes auf nur noch eine einzige Halbserie vor. Sie gilt ab der Mannschaftsmeldung für die Rückrunde der Saison 2015/16. Betroffen werden dann alle Spieler sein, die in der Vorrunde nicht eingesetzt wurden.

    Um zu vermeiden, dass es auch Spieler trifft, die völlig unerwartet eine Halbserie fehlen (z. B. wegen Auslandsaufenthalts, Verletzung oder Krankheit), erfolgt bei der Zuteilung des G5‐Vermerks ein Rückblick auf die vorangegangene Halbserie. Wenn der Spieler dort mindestens vier Mal eingesetzt wurde, gibt es keinen G5‐Vermerk. Auf diese Weise sollen Spieler, die bisher zuverlässig zur Verfügung standen, geschützt werden.

  • Die wohl wichtigste und weitreichendste Änderung betrifft die Ersatzgestellung. Spieler aus unteren Mannschaften dürfen nun beliebig oft in jeder oberen Mannschaft als Ersatzspieler mitwirken, sofern sie dort einsatzberechtigt sind.

    Diese Neuregelung wird eine Vielzahl von Personalproblemen lösen – von den Tücken der bisherigen Regelung und zahlreichen darauf basierenden Spielwertungen mal abgesehen.

    Man darf bei dieser neuen Freizügigkeit nicht vergessen, dass fünfmaliges Fehlen in der eigenen Mannschaft weiterhin Folgen hat. Ersatzgestellungen werden ja nicht mitgerechnet. So kann es durchaus geschehen, dass ein Spieler häufig als Ersatz in höheren Mannschaften, aber nie als Spieler in seiner eigenen Mannschaft mitwirkt. Er würde dann nach dem fünften Fehlen nicht mehr zur Sollstärke beitragen, was höchst ärgerlich wäre angesichts der offensichtlichen Spielbereitschaft. Sie müssen also unbedingt dafür sorgen, dass fünfmaliges Fehlen verhindert wird.

    Die Neuregelung wird möglicherweise Auswirkungen auf Ihre Mannschaftsmeldung haben. Da diese fast verbandsweit noch bis zum 21.6.2015 läuft, steht ein vereinsseitigen Änderung nichts im Wege. Im Vorfeld des Beschlusses wurde zuweilen spekuliert, die Änderung könne auch zur Meldung weiterer Mannschaften führen. Ich habe da Zweifel, bin aber sehr sicher, dass sich kein Kreis der Meldung einer zusätzlichen Mannschaft in der 3. Kreisklasse – auch nach Meldeschluss – verschließen wird.

  • Mädchen/Schülerinnen dürfen nun auch in Jungen‐/Schülermannschaften bis zur Bezirksliga gemeldet und eingesetzt werden.