Werner Almesberger (WTTV) vom 13.11.2012
Löschen eines Sperrvermerks nach der Vorrunde
Im Punkt D 15.4.6 heißt es: "Ein Sperrvermerk, der vor Beginn der Vorrunde erteilt wurde, wird vor Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins gelöscht, wenn die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Q-TTR-Werte einen Sperrvermerk überflüssig machen."
Die WO macht an dieser Stelle keine Angabe darüber, wie es zum Sachverhalt "Sperrvermerk überflüssig" kommt.
Deshalb sind folgende Beispiele denkbar und zulässig:
Aufstellung in der Vorrunde
2.5 Spieler A = 1450
2.6 Spieler B = 1450
2.7 Spieler C = 1400
3.1 Spieler D = 1500 (SPV)
Wenn nun der Punktestand nach der Vorrunde derselbe ist, hat der Verein drei Möglichkeiten:
2.5 Spieler A = 1450
2.6 Spieler B = 1450
2.7 Spieler C = 1400
3.1 Spieler D = 1500 (SPV)
Es bleibt wie in der Vorrunde.
2.5 Spieler A = 1450
2.6 Spieler B = 1450
3.1 Spieler D = 1500 (SPV)
3.2 Spieler C = 1400
Der Spieler verbleibt in seiner Mannschaft, der Sperrvermerk kann gelöscht werden.
2.4 Spieler D = 1500 (SPV)
2.5 Spieler A = 1450
2.6 Spieler B = 1450
3.1 Spieler C = 1400
Der Spieler wird seinem Q-TTR-Wert entsprechend eingestuft. Auch hier kann der Sperrvermerk entfallen.
Weitere Varianten sind denkbar, insbesondere mit veränderten TTR-Werten gegenüber der Vorrunde.
Es ist jedoch nicht möglich, den Sperrvermerk zu löschen und in einer anderen unteren Mannschaft wieder
zu setzen. Dies verhindern die Bestimmungen zum Sperrvermerk in der Rückrunde.
Erteilung eines Sperrvermerks vor der Rückrunde
Ein Sperrvermerk zur Rückrunde wird nur dann erteilt, wenn der maßgebliche Q-TTR-Wert ansonsten ein
Aufrücken zwingend erfordert. Durch diese Formulierung scheiden Neuzugänge der Vereine zum 1.1.2013
für einen Sperrvermerk grundsätzlich aus. Es gibt ja keine Mannschaft der Vorrunde, in der sie weiter
mitwirken sollen.
Hier ein Beispiel:
Punktestand nach der Vorrunde
2.5 Spieler E = 1450
2.6 Spieler F = 1450
2.7 Spieler G = 1430
3.1 Spieler H = 1500
Wenn die Reihenfolge gemäß Vereinswunsch so bleiben soll, kann der Spieler H einen Sperrvermerk bekommen. Der Verein kann den Sperrvermerk auch durch die Meldung des Spielers G an 3.2 vermeiden.
Einen anderen Fall regelt der Punkt D 15.4.5:
Punktestand vor und nach der Vorrunde
2.5 Spieler E = 1450
2.6 Spieler F = 1450
3.1 Spieler G = 1500
3.2 Spieler H = 1430
Für den Spieler G ist zunächst kein Sperrvermerk notwendig. Wenn der Verein jedoch die Spieler F und H tauscht, ist ein Sperrvermerk erforderlich, obwohl sich die Spielstärken nicht geändert haben. Dies wird durch die Zusatzregelung in D 15.4.5 möglich.
Es ist im übrigen nicht zulässig, einen Spieler zur Rückrunde in einer tieferen Mannschaft mit einem
Sperrvermerk zu melden. Die grundsätzliche Regelung in D 15.3 (bundesweite Bestimmung) verhindert dies gottlob.
Die Regelungen mögen ein wenig "gewöhnungsbedürftig" sein, sie eröffnen den Vereinen jedoch ein weites Feld an Personalentscheidungen, das jeder nach seinen Wünschen und Möglichkeiten nutzen kann. |