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Verein Satzung Satzung des SuS Veltheim 1894 e.V. - 4
Satzung des SuS Veltheim 1894 e.V. - 4 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dirk Müller   
Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 16:42 Uhr
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Satzung des SuS Veltheim 1894 e.V.
Anlage 2 zur Satzung - Jugendordnung
Anlage 3 zur Satzung - Geschäftsordnung des Vorstandes
Geschäftsverteilungsplan
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Anlage 3 zur Satzung

Geschäftsordnung des Vorstandes

 

1. Der Vorstand leitet den Verein in eigener Verantwortung gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des BGB und der Satzung.

2. Die Geschäftsführung des Vorstandes umfaßt alle erforderlichen sachlichen und personellen Maßnahmen, die der Erfüllung der in der Satzung festgelegten Aufgaben dienen.

3. Die Vorstandsmitglieder sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet.

 

Dem 1. Vorsitzenden obliegt die Leitung der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen, sowie die Einberufung hierzu. Vorstandssitzungen sollten monatlich stattfinden, bei Bedarf auch öfter.

Der Vorstand kann zu Vorstandssitzungen jederzeit Mitglieder des Mitarbeiterkreises einladen. Einmal im Jahr sollte eine Sitzung zusammen mit dem Mitarbeiterkreis erfolgen.

Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Vorsitzenden bei Verhinderung und nehmen weitere Aufgaben wahr, die im Geschäftsverteilungsplan definiert sind.

Der Schatzmeister/Geschäftsführer ist geschäftsführend tätig und ist verantwortlich für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Kontoführung und die Buchhaltung. Er erledigt die laufenden Kassengeschäfte und führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben, wobei ihm für die Routine- und Sachbearbeiteraufgaben eine Hilfskraft zur Verfügung gestellt wird. Zudem ist er für die Mitgliederverwaltung verantwortlich. Er nimmt weitere Aufgaben wahr, die im Geschäftsverteilungsplan definiert sind.

Der Schriftwart führt die Protokolle und ist im Bedarfsfall bei der Erledigung des laufenden Schriftverkehrs behilflich; Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen und im Festausschuss.

Entscheidungen im Vorstand bedürfen grundsätzlich der Beschlußfassung und sind zu protokollieren. Bei Abstimmung gilt die einfache Mehrheit.

Der Vorstand gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan, in dem die verantwortlichen Zuständigkeiten im Vorstand im einzelnen geregelt sind. Dieser muß den Mitgliedern bekannt gemacht werden, damit diese wissen, wer der jeweils zuständige Ansprechpartner ist.

4. Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung vorzulegen:

  1. einen Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr. Dieser Haushaltsplan ist die Grundlage für die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben.
  2. einen Rechenschaftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr

5. Um dem Vorstand eine ordentliche Geschäftsführung zu ermöglichen, ist der Vorstand berechtigt Verwaltungsleistungen zu entgelten.

6. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Anschaffung des laufenden Verbrauchsmaterials und der Sportgeräte. Er kann die Abteilungsleiter zum Einkauf bevollmächtigen.

7. Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und bekommen keine Vergütung. Es werden nur Barauslagen z.B. Fahrtkosten, Porto, Sitzungsgelder ersetzt.

8. Für einen nachweisbar selbstverschuldeten Geldverlust haftet das schuldige Vorstandsmitglied mit seinem Barvermögen.

9. Diese Geschäftsordnung ist ein Anhang der Satzung.